Was kostet mich der Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall? +
Nichts. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung gehören zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Vermittlung durch Hornet Claims ist für Sie ebenfalls kostenfrei.
Ist Hornet Claims selbst eine Kanzlei? +
Nein. Hornet Claims ist eine unabhängige Vermittlungsplattform nach § 2 Abs. 1 RDG. Wir vermitteln Sie an spezialisierte Partnerkanzleien für Verkehrsrecht – die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich dort.
Warum sollte ich die Regulierung nicht selbst übernehmen? +
Weil auf der anderen Seite Profis sitzen, die täglich nichts anderes tun. Unversicherte Laien akzeptieren erfahrungsgemäß zu niedrige Angebote, übersehen Schadensposten wie Wertminderung oder Nutzungsausfall und lassen sich von Verzögerungstaktik zermürben. Da die Gegenseite die Anwaltskosten trägt, gibt es wirtschaftlich keinen Grund, allein zu verhandeln.
Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach dem RVG? +
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aus dem Gegenstandswert (der Schadenshöhe) ergibt sich eine gesetzlich festgelegte Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), dazu kommen Auslagenpauschale (Nr. 7002) und Umsatzsteuer (Nr. 7008). Bei unverschuldetem Unfall zahlt diese Beträge die gegnerische Versicherung direkt an die Kanzlei.
Was macht die vermittelte Kanzlei konkret für mich? +
Haftung prüfen, alle Schadensposten vollständig aufstellen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Mietwagen, Kostenpauschale, ggf. Schmerzensgeld), mit der Versicherung verhandeln, Fristen setzen, Kürzungen zurückweisen – und den Anspruch notfalls einklagen.
Wie läuft die Beauftragung ab? +
Sie senden uns Ihre Eckdaten, wir vermitteln Sie an eine zum Fall passende Partnerkanzlei. Diese meldet sich bei Ihnen, Sie erteilen Vollmacht – ab dann läuft die gesamte Kommunikation mit der Versicherung über die Kanzlei. Sie werden laufend über den Stand informiert.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? +
Für die Regulierung eines unverschuldeten Unfalls in der Regel nicht, da die Gegenseite die Kosten trägt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird relevant, wenn die Haftung streitig ist oder ein Prozessrisiko besteht – dann übernimmt sie Gerichts- und Anwaltskosten. Ob und wie Ihre Police greift, klärt die vermittelte Kanzlei mit Ihnen vorab.
Und wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? +
Beim unverschuldeten Unfall ändert das wenig – die Kosten trägt die Gegenseite. Bei streitiger Haftung bespricht die Kanzlei das Kostenrisiko transparent mit Ihnen, bevor Schritte eingeleitet werden; in geeigneten Fällen kommt auch Prozesskostenhilfe in Betracht.
Bei Teilschuld – lohnt sich der Anwalt trotzdem? +
Gerade dann. Die Haftungsquote ist Verhandlungssache und bestimmt jeden einzelnen Posten mit. Wer hier ohne Unterstützung eine ungünstige Quote akzeptiert, verliert doppelt. Die Anwaltskosten werden entsprechend der Quote von der Gegenseite getragen.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung? +
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie unsere Rückmeldung zur Vermittlung – unverbindlich. Die vermittelte Partnerkanzlei nimmt anschließend zügig Kontakt mit Ihnen auf.