Unabhängige Vermittlungsplattform

Fachanwalt für Schadenregulierung finden – kostenlose Vermittlung durch Hornet Claims

Nach einem unverschuldeten Unfall gilt: Die gegnerische Versicherung zahlt die Anwaltskosten. Wir vermitteln Sie an eine spezialisierte Partnerkanzlei für Verkehrsrecht – schnell, kostenlos und unverbindlich.

Hornet Claims ist eine unabhängige Vermittlungsplattform. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch die vermittelten spezialisierten Partnerkanzleien.

Das Prinzip Waffengleichheit

Warum zur Schadenregulierung ein Anwalt gehört

Wer nach einem Unfall selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, spielt ein Auswärtsspiel: Auf der anderen Seite sitzen Sachbearbeiter mit klaren Vorgaben, Prüfdienstleister mit automatisierten Kürzungssystemen und Juristen im Hintergrund. Die Regulierung ist deren Tagesgeschäft – für Sie ist es (hoffentlich) ein Ausnahmefall.

Dieses Gefälle hat der Gesetzgeber erkannt und ausgeglichen: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten anwaltlicher Vertretung zu Ihrem Schaden. Sie holen sich also professionelle Unterstützung, ohne dafür zu bezahlen – die Rechnung geht an die Versicherung des Verursachers. Dass genau diese Versicherung Ihnen gern erklärt, ein Anwalt sei „bei so einem klaren Fall nicht nötig", spricht für sich.

Unsere Rolle dabei ist klar umrissen: Hornet Claims berät nicht selbst, sondern vermittelt Sie an eine spezialisierte Partnerkanzlei für Verkehrsrecht, die zu Ihrem Fall passt – und organisiert auf Wunsch das Drumherum, vom unabhängigen Gutachter bis zur laufenden Statusinformation.

Was die Partnerkanzlei konkret für Sie übernimmt

  • Haftungsprüfung: Wer haftet in welcher Quote? Gerade bei Teilschuld entscheidet diese Frage über jeden weiteren Euro.
  • Vollständige Schadensaufstellung: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Kostenpauschale – und bei Verletzungen Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Kein Posten bleibt liegen.
  • Verhandlung mit der Versicherung: Kürzungen werden mit der einschlägigen Rechtsprechung zurückgewiesen, nicht mit Bitten.
  • Fristenmanagement: Zahlungsfristen, Verzugszinsen, Mahnungen – die üblichen Verzögerungstaktiken laufen ins Leere.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Wenn es sein muss, wird geklagt. Meist reicht schon die erkennbare Bereitschaft dazu.

Vier Schritte, keine Hürden

So funktioniert die Vermittlung

  • 1. Anfrage: Sie senden uns über das Formular die Eckdaten Ihres Unfalls – zwei Minuten, kostenlos.
  • 2. Rückmeldung in 2 Stunden: Wir melden uns mit unserer Einschätzung zur Vermittlung und schlagen Ihnen eine spezialisierte Partnerkanzlei vor.
  • 3. Mandat bei der Kanzlei: Die Kanzlei kontaktiert Sie, bespricht den Fall und nimmt Ihre Vollmacht auf. Erst mit Ihrer Unterschrift entsteht das Mandat – Sie entscheiden frei.
  • 4. Regulierung läuft: Ab jetzt kommuniziert die Kanzlei mit der Versicherung; Sie erhalten laufend Statusinformationen, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.

Die Vermittlung selbst kostet Sie nichts – weder jetzt noch später. Die Partnerkanzlei rechnet ihre gesetzlichen Gebühren bei Fremdverschulden direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

RVG verständlich: So entstehen die Anwaltskosten

Anwaltsgebühren in der Schadenregulierung sind kein Verhandlungsgeheimnis, sondern gesetzlich normiert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) knüpft die Vergütung an den Gegenstandswert – also an die Höhe Ihres Schadens. Daraus ergibt sich die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), ergänzt um die Auslagenpauschale (Nr. 7002) und die Umsatzsteuer (Nr. 7008).

Ein Beispiel zur Größenordnung: Bei einem Schaden von 7.500 Euro liegen die gesetzlichen Gebühren typischerweise im Bereich weniger hundert Euro – Beträge, die bei unverschuldetem Unfall vollständig die Gegenseite trägt. Für Sie entsteht dadurch ein bemerkenswertes Verhältnis: volle professionelle Vertretung, null eigenes Kostenrisiko im Standardfall. Bei streitiger Haftung bespricht die Kanzlei das Risiko vorab offen mit Ihnen – ohne Fachchinesisch und bevor Kosten entstehen.

Während der Regulierung: Was Sie sehen – und was im Hintergrund läuft

Nach der Vollmacht beginnt für Sie die angenehmste Phase der Regulierung: die, in der Sie wenig tun müssen. Die Kanzlei fordert die Akte an, beziffert den Schaden, setzt Zahlungsfristen und beantwortet die Einwände der Versicherung. Sie erhalten die relevanten Zwischenstände – Forderung raus, Rückmeldung der Versicherung, Regulierungsangebot, Zahlung – ohne selbst einen einzigen Schriftsatz formulieren zu müssen.

Zwei Dinge bleiben dabei immer bei Ihnen: die Entscheidungen und das Geld. Ob ein Vergleichsangebot angenommen wird, bestimmen Sie nach Beratung durch die Kanzlei; die Entschädigung fließt auf Ihr Konto, während die Kanzlei ihre gesetzlichen Gebühren direkt mit der Gegenseite abrechnet. So bleibt die Rollenverteilung sauber – und Sie behalten die Kontrolle, ohne die Arbeit zu haben.

Rechtsschutzversicherung: nützlich, aber keine Voraussetzung

Viele zögern, weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Für die Regulierung eines unverschuldeten Unfalls ist sie schlicht nicht nötig – die Kosten trägt ohnehin die Gegenseite. Relevant wird die Police, wenn die Haftung streitig ist und ein Prozess droht: Dann deckt eine Verkehrsrechtsschutz Gerichts- und Anwaltskosten ab. Haben Sie eine, übernimmt die vermittelte Kanzlei die Deckungsanfrage; haben Sie keine, wird das Kostenrisiko transparent eingeordnet, bevor irgendetwas passiert. Entscheidungen fallen bei Ihnen – informiert, nicht überrumpelt.

Was passiert, wenn Sie selbst verhandeln

Niemand hindert Sie daran, die Regulierung allein zu führen – aber Sie sollten wissen, was Sie erwartet. Das Drehbuch der Versicherungen ist erprobt: Zuerst kommt das schnelle, freundliche Angebot, gern mit dem Zusatz „zur abschließenden Erledigung" – attraktiv verpackt, aber fast immer unvollständig. Wer zögert, erlebt Stufe zwei: Rückfragen in Serie, angeforderte Unterlagen, die längst vorliegen, Zuständigkeitswechsel. Zeit arbeitet für den, der das Geld noch hat.

Stufe drei ist die Salami-Kürzung: Die Wertminderung sei „nicht nachvollziehbar", der Nutzungsausfall „nicht belegt", die Stundensätze der Werkstatt „unangemessen". Jede Position einzeln zu verteidigen kostet Laien Abende und Nerven – und endet häufig im resignierten Kompromiss. Fachanwaltliche Vertretung dreht diese Dynamik um: Die Argumente kommen mit Aktenzeichen statt mit Bitten, und das Kostenrisiko weiterer Verzögerung liegt plötzlich bei der Versicherung.

Dass sich das auch in Zahlen niederschlägt, zeigen die Beispiele weiter unten – als illustrierte Einzelfälle wohlgemerkt, denn seriöse Rechtsdienstleistung verspricht keine Quoten und keine Garantien.

Woran Sie die Qualität der Partnerkanzleien erkennen

Wir vermitteln nicht an irgendwen. Die Partnerkanzleien in unserem Netzwerk sind auf Verkehrsrecht spezialisiert – viele mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht, der nachgewiesene besondere Kenntnisse und laufende Fortbildung voraussetzt. Üblich sind zudem Mitgliedschaften in den einschlägigen Fachvereinigungen wie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Genauso wichtig wie Titel ist die Arbeitsweise: digitale Akte statt Papierstau, erreichbare Ansprechpartner, proaktive Statusmeldungen und eine Abrechnung, die Sie verstehen. Genau nach diesen Kriterien wählen wir aus, an wen wir vermitteln – und genau das dürfen Sie von der Kanzlei erwarten, die sich bei Ihnen meldet.

Transparenz statt Kleingedrucktem

Rechtliche Grundlage

Bundesgerichtshof · Az. VI ZR 45/19

Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten: Die Kosten der Rechtsverfolgung gehören zum ersatzfähigen Schaden, soweit die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war – was bei der Regulierung von Verkehrsunfällen regelmäßig der Fall ist.

RVG, Vergütungsverzeichnis · Az. Nr. 2300, 7002, 7008

Die gesetzliche Grundlage der Anwaltsvergütung: Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert, Post- und Telekommunikationspauschale, Umsatzsteuer. Keine versteckten Honorare – die Beträge sind gesetzlich normiert und werden bei Fremdverschulden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Die Prüfung und Vertretung im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch die vermittelte Partnerkanzlei. Eine Erfolgsgarantie kann und darf es nicht geben – seriöse Vertretung erkennt man unter anderem daran.

Bereit für Waffengleichheit? Wir vermitteln Sie an eine Fachanwaltskanzlei.

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Beispielhafte Einzelfälle, keine Erfolgsstatistik

Zwei Fälle aus der Vermittlungspraxis

Beispiel 1: Erstes Angebot angenommen? Zum Glück nicht.

Die Versicherung bot Herrn W. nach einem Auffahrunfall 4.300 Euro zur „abschließenden Regulierung“. Die vermittelte Partnerkanzlei stellte den Schaden vollständig auf: korrigierte Reparaturkalkulation, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.

  • Angebot der Versicherung: 4.300 €
  • Durchgesetzte Gesamtsumme: 7.253 €
  • Anwaltskosten: direkt von der Versicherung an die Kanzlei

→ Rund 3.000 € mehr für den Mandanten – ohne eigene Kosten und ohne eigenen Schriftwechsel.

Beispiel 2: Die 130-Prozent-Grenze als Zünglein an der Waage

Frau K. wollte ihren gepflegten Kombi nach dem Unfall behalten; die Versicherung bestand auf Totalschadenabrechnung. Reparaturkosten 11.800 Euro bei 9.400 Euro Wiederbeschaffungswert – eine Quote von 126 Prozent, dazu Fragen zur Weiternutzung. Allein wäre dieser Fall kaum zu gewinnen gewesen.

  • Quote: 126 % → innerhalb der 130-%-Grenze
  • Nachweis Integritätsinteresse + fachgerechte Reparatur
  • Ergebnis: Reparaturfreigabe in voller Höhe

→ Die Kanzlei setzte die Reparatur durch – Frau K. fährt ihr Auto heute noch.

Häufige Fragen zu Anwalt und Kosten

Was kostet mich der Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall?

Nichts. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung gehören zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Vermittlung durch Hornet Claims ist für Sie ebenfalls kostenfrei.

Ist Hornet Claims selbst eine Kanzlei?

Nein. Hornet Claims ist eine unabhängige Vermittlungsplattform nach § 2 Abs. 1 RDG. Wir vermitteln Sie an spezialisierte Partnerkanzleien für Verkehrsrecht – die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich dort.

Warum sollte ich die Regulierung nicht selbst übernehmen?

Weil auf der anderen Seite Profis sitzen, die täglich nichts anderes tun. Unversicherte Laien akzeptieren erfahrungsgemäß zu niedrige Angebote, übersehen Schadensposten wie Wertminderung oder Nutzungsausfall und lassen sich von Verzögerungstaktik zermürben. Da die Gegenseite die Anwaltskosten trägt, gibt es wirtschaftlich keinen Grund, allein zu verhandeln.

Wie berechnen sich die Anwaltskosten nach dem RVG?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aus dem Gegenstandswert (der Schadenshöhe) ergibt sich eine gesetzlich festgelegte Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), dazu kommen Auslagenpauschale (Nr. 7002) und Umsatzsteuer (Nr. 7008). Bei unverschuldetem Unfall zahlt diese Beträge die gegnerische Versicherung direkt an die Kanzlei.

Was macht die vermittelte Kanzlei konkret für mich?

Haftung prüfen, alle Schadensposten vollständig aufstellen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Mietwagen, Kostenpauschale, ggf. Schmerzensgeld), mit der Versicherung verhandeln, Fristen setzen, Kürzungen zurückweisen – und den Anspruch notfalls einklagen.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Sie senden uns Ihre Eckdaten, wir vermitteln Sie an eine zum Fall passende Partnerkanzlei. Diese meldet sich bei Ihnen, Sie erteilen Vollmacht – ab dann läuft die gesamte Kommunikation mit der Versicherung über die Kanzlei. Sie werden laufend über den Stand informiert.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Für die Regulierung eines unverschuldeten Unfalls in der Regel nicht, da die Gegenseite die Kosten trägt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird relevant, wenn die Haftung streitig ist oder ein Prozessrisiko besteht – dann übernimmt sie Gerichts- und Anwaltskosten. Ob und wie Ihre Police greift, klärt die vermittelte Kanzlei mit Ihnen vorab.

Und wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Beim unverschuldeten Unfall ändert das wenig – die Kosten trägt die Gegenseite. Bei streitiger Haftung bespricht die Kanzlei das Kostenrisiko transparent mit Ihnen, bevor Schritte eingeleitet werden; in geeigneten Fällen kommt auch Prozesskostenhilfe in Betracht.

Bei Teilschuld – lohnt sich der Anwalt trotzdem?

Gerade dann. Die Haftungsquote ist Verhandlungssache und bestimmt jeden einzelnen Posten mit. Wer hier ohne Unterstützung eine ungünstige Quote akzeptiert, verliert doppelt. Die Anwaltskosten werden entsprechend der Quote von der Gegenseite getragen.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie unsere Rückmeldung zur Vermittlung – unverbindlich. Die vermittelte Partnerkanzlei nimmt anschließend zügig Kontakt mit Ihnen auf.

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